Drei Schäden, drei Versicherungen
„Wasserschaden” ist nicht gleich Wasserschaden. Für die Versicherung gibt’s drei klar getrennte Kategorien:
- Leitungswasserschaden — austretendes Wasser aus Rohren, Geräten, Thermen
- Naturgefahr — Hochwasser, Überschwemmung von außen
- Rückstau — Wasser drückt aus der Kanalisation zurück ins Haus
Welche Versicherung greift, hängt davon ab, was Sie versichert haben — und in vielen Verträgen sind 2 und 3 standardmäßig ausgeschlossen, wenn nicht explizit eingeschlossen.
Leitungswasserschaden — der häufigste Fall
Geplatztes Rohr, undichte Therme, kaputter Geschirrspüler-Schlauch, undichte Spüle. Das deckt:
- Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung (für Mauerwerk, Estrich, fest installierte Anlagen)
- Haushaltsversicherung (für bewegliche Sachen: Möbel, Teppich, Elektronik)
Wichtig: Bei Mietwohnungen zahlt die Haushaltsversicherung des Mieters den Inhalt, die Gebäudeversicherung des Vermieters den Baukörper.
Hochwasser / Naturgefahr — separat einschließen
In Österreich ist Naturgefahren-Schutz (Hochwasser, Murenabgang, Lawine) bei den meisten Verträgen nicht automatisch drin. Sie müssen einen Naturkatastrophen-Baustein explizit dazubuchen. Lohnt sich, wenn:
- Ihr Grundstück in Hochwasserzone HQ100 oder HQ30 liegt
- Hangwasser möglich ist
- Sie nah an einem Bach/Fluss wohnen
Tipp: kostenlose Abfrage zur Gefahrenzone Ihres Grundstücks via HORA des BMLFUW.
Rückstau aus Kanal — der unterschätzte Klassiker
Wenn nach Starkregen das Wasser aus dem Kanal zurück ins Haus drückt, ist das kein Leitungswasserschaden. Versicherung zahlt nur, wenn „Rückstau” explizit eingeschlossen ist.
Vorbeugen: eine Rückstauklappe im Hauptkanal verhindert das mechanisch. Einbau durch uns: 400–800 €, oft die beste Versicherung überhaupt.
Die zwei häufigsten Fehler im Schadensfall
Fehler 1: Sofort aufräumen / sanieren
Versicherer wollen den Schaden im Originalzustand sehen, mindestens dokumentiert. Räumen Sie nicht alles weg, bevor:
- Fotos vom Schaden gemacht sind (mit Datum, möglichst aus mehreren Winkeln)
- der Versicherer telefonisch informiert wurde
- eine Schadensnummer vorliegt
Wasser absaugen und Geräte retten = ja. Komplettsanierung = nein, vorher absprechen.
Fehler 2: Ohne Profi-Bericht melden
Bei größeren Schäden fragt die Versicherung nach einem Schadensbericht eines Fachbetriebs: Ursache, Schadenshöhe, fachgerechte Sanierung. Wir erstellen solche Berichte routinemäßig — viele Versicherer akzeptieren erst dadurch die volle Schadenshöhe.
Bei Leckortung ist der Profi-Bericht oft ausschlaggebend: ohne Lokalisierung der genauen Leckstelle wird die Versicherung „nur das Sichtbare” zahlen — nicht den verdeckten Schaden in der Wand.
Was Sie tun sollten — Schritt für Schritt
- Wasser stoppen — Hauptabsperrhahn oder Eckventil zudrehen
- Strom abschalten in betroffenen Räumen (Sicherung raus)
- Bilder machen — viele, von allen Seiten, mit sichtbarem Datum
- Versicherer telefonisch melden — Schadensnummer notieren
- Schaden begrenzen — Wasser absaugen, bewegliche Sachen retten
- Fachbetrieb rufen — für Leckortung, Trocknung, Sanierung
- Belege sammeln — jede Rechnung, jeden Beleg aufheben
Versicherungstipp
Schauen Sie vor einem Schaden in Ihren Vertrag:
- Ist Rückstau eingeschlossen?
- Naturkatastrophen-Baustein vorhanden?
- Welche Selbstbehalte gelten?
- Bis zu welcher Summe ist die Inhaltsversicherung gedeckt?
Eine Aufstockung kostet meist 5–20 €/Jahr und macht im Ernstfall den Unterschied zwischen 5.000 € Eigenanteil und Vollauszahlung.
Wenn jetzt schon etwas tropft
Bei akutem Wasserschaden in Linz und Umgebung sind wir 24/7 erreichbar und kommen mit Trocknungs-Equipment, Leckortungs-Technik und Erfahrung. Rufen Sie an: 0732 / 99 72 23
Weiterführend
- Leckortung in Linz — wie wir verdeckte Lecks finden
- 24h Notdienst — was wir mitbringen
- Sanitärinstallation — Sanierung nach Wasserschaden